Impressum

 

Adresse:

Univ.-Doz. Dr. Marianne Nürnberger
Institut für Handschriftenuntersuchung
Soboth 58
8554 Eibiswald

Unternehmensgegenstand und Berufsrecht

Handschriftenuntersuchung
Univ.-Doz. Dr. Marianne Nürnberger ist für den EU-Raum allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Handschriftenuntersuchung.
Berufsverband, Aufsichtsbehörde und Rechtsvorschriften siehe: http://www.sv.co.at/ (die direkte Verlinkung ist nicht erlaubt), Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, sowie http://www.ris.bka.gv.at/ zum Bundesrecht der Republik Österreich.

Kontakt:

Telefon: 06643871962
E-Mail: mn@graphologica.com

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
38087404

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

UNIQA Sachversicherung AG
Praterstraße 1-7
1021 Wien

Geltungsraum der Versicherung: Europa (Europa im geographischen Sinn), einschließlich der Kanarischen Inseln und der Azoren (der Verstoß und die Auswirkungen des Verstoßes müssen in Europa eintreten).

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Zusätzlich zum Angebot an Dienstleistungen werden diverse Informationen über Praxis und Theorie der Handschriftenuntersuchung sowie verwandter Wissensbereiche präsentiert.

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Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogenen Daten zu schützen: Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffen sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).

Datenschutzrechtliche Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen
Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit – unabhängig davon, (a) ob sie von einem Gericht bzw. einer Behörde bestellt werden oder (b) ob sie im privaten Auftrag tätig sind – als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren.
Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das / die jeweilige Gericht / Behörde bzw. der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie insbesondere etwaiges Recht auf Information,
Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen. Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/ bei der Behörde bzw. dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen. Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.

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