Univ.-Doz. Dr. Marianne Nürnberger - Institut für Handschriftenuntersuchung
Richtigstellung (2)
zu ausgewählten Inhalten aus 2011 aus der Homepage des sogenannten „Instituts für Justizopferhilfe“ (http://www.skandaljustiz.at)
Das sogenannten „Institut für Justizopferhilfe“ ist zwar vereinsrechtlich durch Ing. Georg Wagner alias Ing. Georg Nehring in dessen Funktion als "Obmann" als "gemeinnütziger" Verein konstituiert. Er erfüllt die Funktion des Obmanns und seine Gattin Ursula Nehring die des Kassiers. Dieser vertrat sich aber 2011, getarnt durch dieses Institut, in erster Linie selbst und zwar in dessen eigenen Gerichtsverfahren wegen seines Anliegens der Anfechtung eines Testaments. Der Namenswechsel von Ing. Georg Nehring zu Ing. Georg Wagner erfolgte während seines langjährigen Prozessierens. Normalerweise ist solche Praxis eher von Kriminellen bekannt. Im Jahr 2011 betrafen die von ihm angestrengten Prozesse auch ein Verfahren, in dem Univ.-Doz. Dr. Marianne Nürnberger per Beschluss vom 22.12.2010 als Gerichtssachverständige zur Abfassung eines Obergutachtens mit einer lege-artis-Frage bestellt wurde, dessen Ergebnis ihm bedauerlicherweise nicht behagte.
Wenn nun das oben angeführte Institut Spenden sammelt, so dienen diese letztlich, wie man der Homepage des Instituts bei kritischer Lesung (und jedenfalls bei Kenntnis der Akten unschwer) entnehmen kann, vor allem der Verunglimpfung aller Ing. Georg Wagner (alias Ing. Georg Nehring) unliebsamen Erkenntnis- und Entscheidungsträger bzw. für die Gerichtsbarkeit tätigen Personen zu seinen diversen Verfahren und Klagen, mit denen er eben ein Testament gerne hätte ungültig erklären lassen. Unter anderem wird auf der Homepage in diesem Zusammenhang auch noch gegen zwei weitere Gerichtsgutachter sowie gegen einen Richter grob unrichtig polemisiert. Ing. Georg Wagner (alias Ing. Georg Nehring) hat unter anderem auch gleich gegen eine ganze Reihe von Gutachtern aus persönlichen Motiven Gerichtsverfahren angestrengt. Zu 2014 ist nachzutragen, dass er dann auch noch, spät aber doch, eine Strafanzeige gegen Marianne Nürnberger eingereicht hat, wobei das Ermittlungsverfahren Mangels eines Vergehens logischerweise rasch eingestellt wurde.
Was den Wert oder Unwert der gegenwärtigen Graphologie bzw. Schriftpsychologie als Wissenschaft betrifft, so ist das aus Internetzitaten von der Streitpartei des Ing. Wagner (denn als solches ist das o.a. „Institut“ jedenfalls aufzufassen) gebastelte Bild jedenfalls keineswegs repräsentativ, sondern widerspiegelt in erster Linie das intensive Lobbying gewisser Gruppen und deren Interessen. Es ist zwar richtig, dass die Graphologie bzw. Schriftpsychologie Gegner hat. Es darf aber auch nicht unterschlagen werden, dass Graphologie in Europa auf akademischem Niveau akzeptiert und gelehrt wird. Unter anderem wurden 2011 diverse Lehrgänge und Ausbildungsprogramme aus dem Fach Graphologie bzw. Schriftpsychologie (darunter auch im Bereich forensischer Graphologie) an Universitäten in Urbino (Italien), Barcelona (Spanien) und Leipzig (BRD) sowie im Rahmen eines postgraduate Programms an der „Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften / zhaw“ (Schweiz) im Fachbereich Angewandte Psychologie angeboten. Den Wert der Graphologie zu beurteilen steht diesen renommierten Institutionen wohl eher zu als Herrn Ing Georg Wagner (alias Ing. Georg Nehring). Das zeitnah zu seinen "Anregungen" aus 2011 stattfindende (Ende 2009 bis Ende 2012) größte deutschsprachige Projekt zur Analyse der Bedeutung von Bewegung, das Exzellenz-Forschungsprojekt „Körpersprache von Tanz und Bewegung“ (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung der BRD), bekräftigte zudem die grundsätzliche Analysierbarkeit des Ausdrucks von individueller und zugleich kulturgeprägter Bewegung, von kommunikativer Gestik und Tanz, hinsichtlich psychologischer Bedeutung. Handschrift ist ebenso wie kommunikative Gestik oder Tanz eine individuelle und zugleich kulturgeprägte Bewegung. Marianne Nürnberger ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats zu dem Exzellenz-Projekt „Körpersprache von Tanz und Bewegung“ (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung der BRD).
Zur Frage der Legitimität einer Abgrenzung zwischen Graphologie und forensischer Handschriftenuntersuchung laut Ausbildungsrichtlinien des Sachverständigenverbands ist sinngemäß auf das Protokoll zur 43. Mitgliederversammlung des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, Landesverband Steiermark und Kärnten, zu verweisen, in dem unter anderem allgemein festgehalten wird:
„Auf der Homepage des Sachverständigenverbandes sind die Prüfungsstandards angeführt. Die Prüfungsstandards sind lediglich eine Orientierungshilfe für Antragswerber, sie sind aber keinesfalls als verbindliche Grundlage für die Eintragung bei Gericht zu sehen. Der Standard für die Eintragung in die Gerichtsliste wird durch die Prüfer im jeweiligen Fachgebiet und durch den Vorsitzenden der Kommission, der die forensischen Kenntnisse überprüft, festgelegt. Ebenso hält das Bundesministerium für Justiz in einem Schreiben fest, dass die Prüfungsstandards keine verbindliche Kompetenzfestlegung oder -umschreibung für das spezielle Fachgebiet darstellen. Sie sind daher auch nicht geeignet um Abgrenzungsfragen zwischen den einzelnen Fachgebieten abzuklären, so das BMfJ.“ (Protokoll der Mitgliederversammlung, Velden, am Donnerstag, den 16.05.2013, um 15.00 Uhr: Seite 4)